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Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Eine „Verfügung“ ist ein „Regelungswunsch“. Eine Patientenverfügung (PV) trägt rechtlich gesehen dazu bei, den „mutmaßlichen Willen“ des Patienten zu ermitteln. Über die medizinische Behandlung oder pflegerischen Maßnahmen entscheiden andere. Immer häufiger sind das amtlich bestellte Betreuer oder das Betreuungsgericht. Eine PV und die Stellungnahmen der Angehörigen dienen somit nur als eine Art Orientierungshilfe ohne rechtliche Bindung.

Wer hier sicher gehen will, sollte eine „Vollmacht“, eine „Vorsorgevollmacht“ als vorsorgliche Willensbekundung verfassen! Sie ist die Abtretung von Rechten an eine Person des Vertrauens, stellvertretend Entscheidungen im medizinischen- und pflegerischen Bereich zu treffen, falls und solange der Vollmachtgeber nicht selbst entscheidungsfähig ist!

Hier können Sie die Vorsorgliche Willensbekundung als pdf-Datei runterladen.